Barrierefreiheit
HOVIGuard ist für alle Nutzer zugänglich -- unabhängig von Einschraenkungen.
Tastaturnavigation
Alle Funktionen sind vollständig per Tastatur bedienbar. Tab-Reihenfolge folgt logischer Seitenstruktur.
Screenreader-Kompatibilität
Semantisches HTML, ARIA-Labels und Beschreibungen für alle interaktiven Elemente.
Hohe Kontraste
Alle Texte erfüllen WCAG-Kontrastvorgaben. Dark Mode und anpassbare Schriftgrößen verfügbar.
Responsive Design
Optimiert für alle Geräte und Bildschirmgrößen -- von Smartphone bis Desktop.
Unsere Standards
Normative Grundlagen: W3C Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 · EU-Richtlinie 2016/2102 (Barrierefreiheit von Websites)
Barrierefreiheits-Erklärung
Erstellt am 15. April 2026 · zuletzt überprüft April 2026
1. Vereinbarkeit mit den Anforderungen
HOVIGuard ist bestrebt, die Anforderungen des österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) sowie des European Accessibility Act (EAA, Richtlinie EU 2019/882) umzusetzen. Als Maßstab dient WCAG 2.2 Level AA. Diese Website ist teilweise vereinbar mit den genannten Anforderungen. Die nachstehenden Abschnitte listen bekannte Einschränkungen auf, die sukzessive behoben werden.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- Einzelne KI-generierte Bilder sind noch ohne automatische Alt-Text-Erzeugung — der Nutzer kann diese manuell ergänzen.
- Komplexe Dashboard-Charts (Superadmin-Performance) sind noch nicht vollständig für Screenreader optimiert; parallele Tabellenansichten sind in Planung.
- Mermaid-Diagramme haben noch keine automatische Text-Alternative; eine Quelltext-Umschaltung ist vorhanden.
- Die Sprach-Eingabe (Whisper) verlangt ein Mikrofon — nicht-sprachliche Alternativen stehen über Tastatur-Eingabe bereit.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. April 2026 auf Basis einer Selbstbewertung durch den Anbieter erstellt. Eine externe Zertifizierung nach EN 301 549 ist für Q4 2026 geplant.
4. Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren feststellen oder barrierefreie Alternativen für nicht zugängliche Inhalte benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter datenschutz@hoviguard.eu oder telefonisch unter +43 660 1495489. Wir antworten innerhalb von 7 Tagen.
5. Durchsetzungsverfahren
Sollten wir nicht zufriedenstellend auf Ihre Anfrage reagieren, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 14 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) beim Sozialministeriumservice wenden:
Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel.: 0800 20 16 11 (kostenlos)
E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at
Web: sozialministeriumservice.at
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Welche Standards strebt HOVIGuard im Bereich Barrierefreiheit an?+
Als Maßstab dient WCAG 2.2 Level AA in Kombination mit den Anforderungen des österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) und des European Accessibility Act (EAA, EU 2019/882). Die Seite ist teilweise vereinbar; bekannte Einschränkungen sind in der Barrierefreiheits-Erklärung dokumentiert.
Wie wird die Barrierefreiheit geprüft?+
Aktuell erfolgt die Bewertung im Rahmen einer Selbstbewertung durch den Anbieter — mit Tastatur-Navigation, Screenreader-Stichproben und automatischen Tools wie axe-core und Lighthouse. Eine externe Zertifizierung nach EN 301 549 ist für Q4 2026 geplant.
Welche bekannten Einschränkungen gibt es?+
Einzelne KI-generierte Bilder haben noch keine automatische Alt-Text-Erzeugung. Komplexe Dashboard-Charts sind noch nicht vollständig für Screenreader optimiert (parallele Tabellenansichten in Planung). Mermaid-Diagramme haben noch keine automatische Text-Alternative; eine Quelltext-Umschaltung ist vorhanden.
Wo melde ich Barrieren oder Feedback?+
Per E-Mail an datenschutz@hoviguard.eu oder telefonisch unter +43 660 1495489. Wir antworten üblicherweise innerhalb von 7 Tagen.
An welche Schlichtungsstelle kann ich mich wenden?+
Sollten wir nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 14 BGStG beim Sozialministeriumservice (Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, 0800 20 16 11) wenden. Details stehen in der Barrierefreiheits-Erklärung.
