HOVIGuard

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026 — Version 1.0

§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Ing. Dipl.-Ing. (FH) Karl J. Pilz (Einzelunternehmen, UID ATU 66845907, Sagmüllerweg 8, 5081 Anif-Niederalm, Österreich — im Folgenden „HOVIGuard") und Unternehmen im Sinne des § 1 KSchG bzw. §§ 1, 343 UGB (im Folgenden „Kunde") über die Nutzung der HOVIGuard-Plattform (hoviguard.eu).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HOVIGuard hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

HOVIGuard richtet sich an Unternehmerkunden. Verbraucherverträge iSd KSchG / FAGG sind nicht vorgesehen. Sollte im Einzelfall ein Verbraucher kontrahieren, gehen verbraucherschützende Bestimmungen diesen AGB vor.

§ 2Leistungsbeschreibung

HOVIGuard stellt als Software-as-a-Service ein KI-Sicherheits- und Governance-Gateway zur Verfügung. Funktionsumfang (je nach Tarif):

  • Zugriff auf kuratierte KI-Modelle (LLMs, Bild- und Video-Generierung) über unseren EU-gehosteten Gateway-Auftragsverarbeiter (siehe Datenschutzerklärung Abschnitt 5)
  • Mehrstufiger Safety-Layer (Qwen3Guard) zur Erkennung von Prompt-Injection, Jailbreaks, toxischen Inhalten
  • PII-Erkennung und optionale Maskierung vor Modell-Weitergabe
  • Rollen- und Rechtemanagement (Company-Admin, Benutzer, Gruppen)
  • Audit-Logs, Usage-Reports, Tenant-Budget-Steuerung
  • Modell-Pilot (automatische Modellwahl je Anfrage)
  • Vergleichsmodus für mehrere Modelle

HOVIGuard strebt eine monatliche Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel an (ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und Höhere Gewalt). Ein SLA mit Vertragsstrafen kann individuell für Enterprise-Kunden vereinbart werden.

Die Modell-Antworten werden von Drittanbietern (z. B. Anthropic, OpenAI, Mistral, Google) generiert. HOVIGuard haftet nicht für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-Ausgaben — siehe Abschnitt 10.

§ 3Vertragsschluss und Testphase

Der Vertrag kommt durch Online-Registrierung auf hoviguard.eu und anschließende Bestätigung der E-Mail-Adresse (Double Opt-In) zustande. Der Kunde erhält automatisch einen 14-tägigen, kostenfreien Test-Zeitraum mit eingeschränktem Funktionsumfang (1 Seat, Token-Budget gemäß Plattform-Einstellungen).

Nach Ablauf der Testphase endet der Zugang automatisch, sofern der Kunde nicht auf einen kostenpflichtigen Tarif (Pro, Business oder Enterprise) upgraded. Kein automatisches Abo-Roll-Over nach Trial.

§ 4Preise und Abrechnung

Die aktuellen Preise sind unter hoviguard.eu/pricing einsehbar. Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise in EUR, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Kunden mit gültiger USt-IdNr. außerhalb Österreichs wird die Reverse-Charge-Regelung angewandt.

Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über Stripe (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte). Rechnungen werden elektronisch zugestellt (§ 132 BAO).

Jeder Tarif umfasst ein monatliches Modell-Nutzungs-Budget. Verbrauch darüber hinaus wird, sofern aktiviert, nach dem tatsächlichen Modell-Einkaufspreis zuzüglich 15 % Markup separat abgerechnet (Overage-Metering). Der Kunde kann im Admin-Dashboard jederzeit ein Hard-Limit setzen.

Bei Zahlungsverzug ist HOVIGuard berechtigt, den Zugang nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist (mindestens 14 Tage) zu sperren und bei anhaltendem Verzug den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB.

§ 5Laufzeit und Kündigung

Abonnements laufen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam — der Zugang bleibt bis dahin verfügbar, der bereits bezahlte Monat läuft regulär aus. Es besteht keine Mindestlaufzeit über den jeweils laufenden Abrechnungsmonat hinaus.

Kündigung ist jederzeit formlos per E-Mail an datenschutz@hoviguard.eu oder über das Self-Service im Kundenkonto (Billing Portal) möglich.

Nach Vertragsende werden Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (Rechnungen: 7 Jahre, § 132 BAO). Auf Wunsch stellt HOVIGuard vor Löschung einen Export in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung.

§ 6Pflichten und zulässige Nutzung (Acceptable Use)

Der Kunde verpflichtet sich, HOVIGuard nicht zu missbrauchen. Insbesondere untersagt sind:

  • Generierung von Inhalten, die gegen geltendes Recht (AT/EU) verstoßen — insb. Aufstachelung zum Hass (§ 283 StGB), Kinderpornografie (§ 207a StGB), Terrorismus, Urheberrechtsverletzungen
  • Umgehung oder Deaktivierung der Safety- und PII-Schutzmechanismen
  • Jailbreak- oder Prompt-Injection-Angriffe in produktiver Umgebung ohne vorherige Abstimmung
  • Massenhafte automatisierte Anfragen über die dokumentierte API hinaus (DoS, Scraping)
  • Weitergabe des eigenen Zugangs an Dritte außerhalb des gebuchten Seat-Kontingents
  • Verarbeitung besonders sensibler Daten iSd Art. 9 DSGVO (Gesundheit, Politik, etc.) ohne ausdrückliche Freigabe durch HOVIGuard und entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag

HOVIGuard ist berechtigt, bei Verstößen den Zugang temporär zu sperren und den Vorfall zu dokumentieren. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Vertrag außerordentlich fristlos gekündigt werden.

§ 7Datenschutz und Auftragsverarbeitung

HOVIGuard verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden bzw. seiner Nutzer im Rahmen der Vertragserfüllung als Auftragsverarbeiter iSd Art. 28 DSGVO.

Der vollständige Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrags und mit Akzeptanz dieser AGB akzeptiert. Für Enterprise-Kunden wird auf Wunsch zusätzlich eine separat unterschriftsfähige PDF-Fassung über datenschutz@hoviguard.eu bereitgestellt. Details zu Datenkategorien, Speicherdauer und Sub-Prozessoren finden sich ebenfalls in der Datenschutzerklärung.

§ 8Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (Geschäftsgeheimnisse, Source-Code, Preiskonditionen, technische Details, Prompt-Inhalte) streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen. Die Pflicht besteht für 3 Jahre nach Vertragsende fort.

§ 9Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an der HOVIGuard-Plattform, deren Quellcode, Design, Marken, Dokumentationen und Konfigurationen verbleiben bei HOVIGuard. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im gebuchten Umfang.

Eingaben des Kunden (Prompts, Anhänge) und Ausgaben der Modelle gehören dem Kunden. HOVIGuard erhebt keinerlei Ansprüche an den erstellten Inhalten und nutzt diese nicht für Modell- Training.

§ 10Gewährleistung und Haftung

HOVIGuard gewährleistet die vertragsgemäße Funktionalität der Plattform entsprechend der aktuellen Leistungsbeschreibung. Die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 922 ff. ABGB gilt mit der Maßgabe, dass die Vermutungsfrist auf 6 Monate verkürzt wird (zulässig im B2B).

Für die inhaltliche Richtigkeit der von KI-Modellen generierten Antworten wird keine Gewähr übernommen.KI-Ausgaben können Fehler, Halluzinationen oder veraltete Informationen enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse vor Verwendung in geschäftskritischen Kontexten zu prüfen.

HOVIGuard haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (Produkthaftungsgesetz, Personen­schäden). Im Übrigen ist die Haftung pro Schadensereignis auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den 12 Monaten vor Schadenseintritt an HOVIGuard gezahlt hat. Haftung für entgangenen Gewinn, reine Vermögens- und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Bei Verbraucherverträgen iSd § 1 KSchG gelten zwingend die Mindestrechte nach §§ 6, 9 KSchG (Mängelhaftung, Schadenersatz, Beweislast­umkehr). Insoweit treten obige Beschränkungen gegenüber zwingendem Konsumentenrecht zurück.

§ 11Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nicht-Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Ausfall von Upstream-Providern, Cyber-Angriffe trotz branchenüblicher Schutzmaßnahmen, behördliche Anordnungen, Natur­katastrophen). Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere unverzüglich zu informieren.

§ 12Änderungen der AGB

HOVIGuard behält sich vor, diese AGB anzupassen. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen.

§ 13Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — Salzburg, Österreich. Bei Verträgen mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG gilt unbeschadet § 14 KSchG der Wohnsitz-, gewöhnliche Aufenthalts- oder Beschäftigungsort-Gerichtsstand des Verbrauchers; eine Gerichtsstandvereinbarung wird nicht getroffen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

Verbraucherschützende Bestimmungen des KSchG, FAGG und Produkthaftungsgesetz haben in jedem Fall Vorrang gegenüber diesen AGB, soweit die Voraussetzungen ihrer Anwendung vorliegen (siehe § 1).

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

Stand: 4. Mai 2026 (v1.1) — ergänzt: § 14 KSchG-Klausel, KSchG-Vorrang explizit, neuer §14 Widerrufsbelehrung B2C-Edge-Case

§ 14Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher iSd § 1 KSchG / FAGG)

HOVIGuard richtet sich gemäß §1 ausschließlich an Unternehmerkunden. Sollte im Einzelfall ein Verbraucher iSd § 1 KSchG den Vertrag schließen, gilt zwingend die folgende Widerrufsbelehrung nach § 4 FAGG.

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Bestätigung der E-Mail-Adresse / Doppel-Opt-In).

Ausübung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren:

Ing. Dipl.-Ing. (FH) Karl J. Pilz
Sagmüllerweg 8, 5081 Anif-Niederalm, Österreich
E-Mail: datenschutz@hoviguard.eu

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten Sie alle Zahlungen, die Sie bis zu diesem Zeitpunkt geleistet haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben — Ihnen entstehen wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 18 FAGG). Bei sofort verfügbaren digitalen Inhalten (z. B. KI-Anfragen, generierte Bilder/Videos) erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn (a) Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und (b) Sie zur Kenntnis genommen haben, dass Sie durch diese Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Diese Belehrung gilt unbeschadet weitergehender verbraucherschützender Bestimmungen des KSchG. Änderungen werden nur in Übereinstimmung mit zwingendem Konsumentenrecht vorgenommen.

Häufige Fragen zu den AGB

Wo finde ich die vollständigen AGB?+

Die jeweils aktuell gültige Fassung steht oben auf dieser Seite (hoviguard.eu/terms). Bei wesentlichen Änderungen werden Sie mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail informiert (§12 AGB).

Bei welchen Themen gelten zusätzliche Regelungen?+

Zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) unter hoviguard.eu/avv. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung unter hoviguard.eu/privacy. Bei Widerspruch zwischen AGB und AVV gehen die AVV-Regelungen für die Auftragsverarbeitung vor.